Erfolg für unseren Antrag!
Nachdem unser Antrag schon große Zustimmung in der JU-Köln erhalten hat konnten wir nun auch die Zustimmung der JU-NRW erhalten!
Ein großer Meilenstein beim JU NRW-Tag war daher unser Antrag zur Änderung des § 177 StGB.
Wir fassen euch hier einmal kurz zusammen worum es ging und was dieser Antrag jetzt konkret bedeutet:
Unsere Forderung
Die Mindeststrafe in § 177 Abs. 6 StGB für besonders schwere Fälle sexueller Gewalt ist von zwei auf nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe anzuheben. Damit ist eine Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 StGB rechtlich ausgeschlossen.
Begründung
§ 177 Abs. 6 StGB stellt bereits heute besonders schwere Fälle sexueller Gewalt unter eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Doch durch § 49 StGB (Strafmilderung) und § 56 StGB (Bewährung) ist es weiter möglich, selbst diese Mindeststrafe durch Deals, Geständnisse und Verfahrensabkürzungen unter die Zwei-Jahres-Schwelle zu drücken – mit dem Ergebnis, dass Täter keine Haft antreten müssen.
Ergebnis
Durch die Zustimmung zu unserem Antrag, fordert die JU-NRW nun die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, sowie die Bundesregierung dazu auf eine Reform des § 177 StGB auf den Weg zu bringen!
Näheres wie Zahlen, Daten und Fakten zum Hintergrund unseres Antrags findet ihr im beigefügten Dokument!
Wir bedanken uns bei allen, die uns auf dem JU-NRW Tag dabei geholfen haben einen Schritt in die richtige Richtung zu ebnen.
Vor allem danken wir den Erstellern des Antrags für Ihren Einsatz!

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